[AWARD] Theodor Körner-Förderpreise

30.04.2023

Deadline: 2023-04-30

Für (Forschungs-)Projekte von Wissenschafter/innen (bis max. 40 Jahre, Ausnahmen möglich).

Gefördert werden Arbeiten in den Bereichen

I. Wissenschaft

  • Geistes- und Kulturwissenschaften
  • Medizin, Naturwissenschaften und Technik
  • Rechtswissenschaften
  • Sozial- und Wirtschaftswissenschaften


II. Kunst

  • Bildende Kunst und Kunstfotografie
  • Literatur
  • Musik (Komposition)

GEFÖRDERT WERDEN

herausragende wissenschaftliche, künstlerische und literarische Projekte sowie Kompositionen (wie etwa in Arbeit befindliche Forschungsprojekte, Veröffentlichungen, Dissertationen, Kunst-, Literatur- und Musikprojekte).

Bei der Beurteilung wird besonderes Augenmerk auf die Originalität, die gesellschaftspolitische Relevanz und das wissenschaftliche Potenzial der BewerberInnen gelegt. Dabei geht es darum, dass das eingereichte Projekt von der/dem BewerberIn eigenständig konzipiert wurde und die/der  BewerberIn das Projekt auch realisieren kann.

Da der Theodor Körner Fonds zur Unterstützung und Förderung der österreichischen Wissenschaft, Kunst und Kultur gegründet wurde, sollte ein „Österreichbezug“ entweder inhaltlich und/oder in der Biografie der/des BewerberIn herstellbar sein.

Der Förderungspreis wird für „work in progress“ vergeben, das eingereichte Projekt darf bereits begonnen, aber nicht vor dem Antragsjahr fertiggestellt worden sein.

Das Preisgeld wird für herausragende Werke/Projekte vergeben, stellt jedoch eine direkte Förderung der PreisträgerInnen dar. Es darf, muss aber nicht projektgebunden verwendet werden, und ein Nachweis über die Verwendung der Mittel ist nicht notwendig.

NICHT GEFÖRDERT WERDEN

Der Theodor Körner Förderpreis ist keine Förderschiene für Bachelor-, Diplom-, Masterarbeiten und Habilitationen, Aufführungen, Ausstellungen, Veranstaltungen, Gagen für Interpreten, Auslandsstipendien, Reisekosten (Fahrten, Aufenthalte), Publikationskosten, Aufnahmen (z.B. Videoclips, Schallplatten, CDs) etc. Ansuchen um reine Kostenübernahme für solche Vorhaben (sofern sie nicht eingebettet sind in ein Projekt) sind von der Förderung ausgeschlossen und werden nicht zur Begutachtung weitergeleitet. Weiters werden keine Auftragsarbeiten von "gewinnorientierten Unternehmungen" gefördert.

ALTERSGRENZE

Zur Erlangung des Theodor Körner Förderpreises sollen die BewerberInnen bei Einreichschluss grundsätzlich nicht älter als 40 Jahre sein (Ausnahmen: BewerberInnen, die nachweislich ihre akademische Ausbildung im Zuge des zweiten Bildungsweges absolviert haben).

Kindererziehungszeiten werden im Ausmaß von 2 Jahren pro Kind angerechnet.

BEURTEILUNG

Der wissenschaftliche/künstlerische Beirat, der sich aus ExpertInnen aus Wissenschaft und Kunst zusammensetzt, beurteilt die eingereichten Projekte, wobei jedes Projekt von zwei BegutachterInnen beurteilt wird. Die gesellschaftspolitische Relevanz sowie innovative Forschungsansätze, Verwendung bislang wenig beachteter Quellen und Gebrauch neuer Methodik, stellen inhaltliche vom wissenschaftlichen/künstlerischen Beirat für die Beurteilung der Projekte zu beachtende Kriterien dar.

Ist das eingereichte Projekt Teil eines von mehreren WissenschafterInnen bearbeiteten Projektes, so muss die eigene, selbstständige Arbeit des/der BewerberIn innerhalb dieses Projekts deutlich erkennbar dokumentiert und dargelegt werden.

Aufgrund der Empfehlungen des wissenschaftlichen Beirates legt das Kuratorium des Theodor Körner Fonds den Kreis der PreisträgerInnen fest. Das Preisgeld beträgt pro PreisträgerIn 4.000 Euro. Drei Viertel des Preisgeldes werden zum Verleihungstermin und ein Viertel bei nachgewiesener Fertigstellung des Projektes bezahlt.

Über die Begutachtungen werden prinzipiell keine Auskünfte erteilt. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir aus Datenschutzgründen keine Auskunft über die Begutachtungen – auch nach Anfrage – geben können. Jeder Rechtsweg ist ausgeschlossen.

NACHWEIS DER FERTIGSTELLUNG

Die PreisträgerInnen müssen ihr Projekt innerhalb von zwei Jahren abschließen. Sie sind verpflichtet die Fertigstellung ihres Projektes durch die Übersendung der Arbeit an die Geschäftsstelle des Theodor Körner Fonds nachzuweisen. Bei Nichtdurchführung der Arbeit innerhalb von zwei Jahren wird der Theodor Körner Fonds den mit Überreichung des Preises ausbezahlten Teilbetrag (dzt. 3.000 Euro) zurückfordern und der Preis wird aberkannt.

PreisträgerInnen des TKF können frühestens nach zehn Jahren erneut einen Antrag auf Förderung stellen.