1. Zweck
Das Stipendium dient der Finanzierung von herausragenden Studien, Forschungsarbeiten oder wissenschaftlichen Tätigkeiten an einer Hochschule oder an einem Forschungszentrum im Ausland.
2. Voraussetzungen
- Gefördert werden österreichische StaatsbürgerInnen, die ihren Wohnsitz in Kärnten haben oder mindestens 5 Jahre in Kärnten hatten oder die in einem besonders signifikanten Bezug zum Land Kärnten stehen
- Das Höchstalter beträgt zum Zeitpunkt des Einreichschlusses 30 Jahre
- Der angestrebte Auslandsaufenthalt muss mindestens 6 Monate betragen
- Studienrichtungen: Schwerpunkt MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik)
- Darüber hinaus werden auch exzellente Einreichungen aus anderen Studienbereichen in der Bewertung berücksichtigt, sofern sie Bedeutung für den (Wirtschafts-)Standort Kärnten haben
- Abschluss des Bakkalaureats (Universität, Fachhochschule)
- Überdurchschnittlicher Studienerfolg
- Befürwortung durch mindestens zwei Fach-ProfessorInnen
- Die Ergebnisse des Auslandsaufenthaltes sind von Bedeutung für die Kärntner Wirtschaft
3. Vergabe der Mittel
Die Entscheidung der Vergabe trifft eine von der Industriellenvereinigung Kärnten und Wirtschaftskammer Kärnten bestellte Fachjury. Es besteht kein Rechtsanspruch. Jedes Stipendium ist mit EUR 10.000 dotiert.