In Frage kommen Mathematiker*innen, die in überdurchschnittlichem Maße durch ihre mathematische Forschung hervorgetreten sind und welche einen wesentlichen Teil der Arbeiten in Österreich erbracht haben. Dabei soll die Promotion mindestens zwei bis maximal zehn Jahre zurückliegen.
Die Nominierung muss durch eine*n zum Zeitpunkt der Nominierung in Österreich an einer Universität oder Forschungseinrichtung beschäftigte*n habilitierte*n Mathematiker*in erfolgen.