[AWARD] Kardinal-Innitzer-Studienfonds

30.04.2024

for young researchers (<40)

Aus den Mitteln des Kardinal-Innitzer-Studienfonds werden jährlich Förderungspreise für besondere Leistungen aus folgenden Fachgruppen vergeben:

  • Theologie
  • Geisteswissenschaften (Philosophie, Pädagogik, Psychologie, Geschichte…)
  • Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
  • Rechtswissenschaften
  • Human- und Veterinärmedizin
  • Mathematik, Naturwissenschaften und Technik

Für die Prämierung können hervorragende wissenschaftliche Arbeiten von sozialer und kultureller Bedeutung eingereicht werden, die den Zusammenhang des Wissens und das Verständnis von Person und Gesellschaft zu fördern geeignet erscheinen.

Für die Prämierung kommen wissenschaftliche Arbeiten jüngerer Forscher (in der Regel bis 40 Jahre) in Frage, die in ihrer wissenschaftlichen Bedeutung einer Habilitationsschrift gleichzusetzen sind. Solche Arbeiten können nur dann eingereicht werden, wenn ihre Fertigstellung in den der Einreichung vorangegangenen drei Jahren erfolgte und dass Verfahren der Beurteilung abgeschlossen wurde.

Die Arbeiten müssen bis spätestens 30. April des laufenden Jahres eingereicht werden. Für die Bewerbung ist ein Ansuchen auszufüllen, das Sie im Sekretariat des Instituts für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der Wirtschaftsuniversität Wien, Univ.Prof. Dr. DDr. h.c. Michael Lang, Welthandelsplatz 1/D3, 1020 Wien erhalten, per E-Mail: innitzerfonds@wu.ac.at anfordern oder unter www.kardinal-innitzer-fonds.at herunterladen können. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage: www.kardinal-innitzer-fonds.at. Die Arbeit (einmal in Druckversion und einmal online) mit den Beilagen: Lebenslauf, Berufs- und Arbeitspläne, Kurze Charakteristik des Gegenstandes und der Methode der Arbeit, Schriftenverzeichnis (Beilagen in zweifacher Ausfertigung); kann an o.a. Adresse geschickt oder gegen telefonische Voranmeldung persönlich abgegeben werden.

Die Bewerber sollen österreichische Staatsbürger sein; die Arbeiten ausländischer Staatsbürger werden angenommen, wenn sie in Österreich an einer wissenschaftlichen Institution ständig arbeiten.