[AWARD] Dr. Maria Schaumayer Stiftung

15.10.2021

für hervorragende Absolventinnen für ihre wissenschaftlichen Arbeiten (Magisterarbeiten, Masterarbeiten, Dissertationen)

Deadline: 15. April und 15. Oktober

Zweck dieser gemeinnützigen Stiftung:

  • Aktive Unterstützung und Förderung von Karrieren von Frauen in Wirtschaft und Wissenschaft
  • Förderung der Erforschung und der Verbesserung der Rahmenbedingungen dieser Laufbahn

Vergabe von Preisen:

  • zwei Mal jährlich

Einreichtermine für wissenschaftliche Arbeiten:

  • 15. April und 15. Oktober

Einzelne Kriterien:

  1. Fertige wissenschaftliche Arbeit, wie Magisterarbeit/Mastertheses, Dissertation, Habilitation (keine Bachelorarbeiten), nicht älter als 3 Semester, ein zumindest geheftetes Printexemplar. Die Arbeit muss von allen Gutachtern mit sehr gut bewertet worden sein.
  2. Im Lebenslauf (mit Foto und Karriereziel) sind insbesondere anzugeben:
    • Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Kinder, Geburtstage der Kinder, Institution, an der die Matura abgelegt wurde, Sprachkenntnisse, Interessen
    • Österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-Bürgerinnen mit Österreichbezug (Nachweis der EU-Bürgerschaft durch Staatsbürgerschaftsnachweis oder Passkopie, Hauptwohnsitz in Österreich durch Nachweis der Meldebestätigung zwingend zum Zeitpunkt der Einreichung sowie zum Zeitpunkt der Preisverleihung Auf die gesetzliche Abmeldungspflicht bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland wird hingewiesen.) und Absolvierung des Studiums in Österreich oder verheiratet mit einem Österreicher oder einer Österreicherin;
  3. Abschlusszeugnis und sämtliche Gutachten, die zur Auszeichnung führten, sind beizulegen. Dies auch bei Masterarbeiten, die gegebenenfalls bei der Betreuerin oder beim Betreuer gesondert anzufordern sind. Die Arbeit muss von allen Gutachtern mit „Sehr Gut“ bewertet sein. Empfehlungsschreiben sind nicht erforderlich.
  4. Die elektronische Fassung der wissenschaftlichen Arbeit (PDF-Datei) ist durch Hochladen bei der Formulareingabe zu übermitteln. Eine gebundene Arbeit ist per Post an die Verwaltung nur dann zu senden, wenn sie angefordert wird.
  5. Eine Kurzfassung der Arbeit ist in deutscher Sprache beizufügen (PDF-Datei).
  6. Die Arbeit darf noch nicht ausgezeichnet worden sein.
  7. Sammelwerke oder Teamarbeiten werden nur angenommen, wenn die Leistung der Einreicherin klar zugeordnet werden kann und einen überwiegenden Teil dieser Arbeit ausmacht.
  8. Bankverbindung: IBAN, BIC, Name der Bank.

Sonderbestimmungen für die Corona-Zeit:Eine eingereichte Arbeit darf nicht älter als 5 Semester sein