Internationale Kommunikation

05.11.2023

8. Jänner, 12. März, 11. Juni, 1. Oktober, 5. November

Reisemitteln für Auslandsreisen und für die Einladung von Wissenschaftlern nach Österreich

Das Forschungsförderungsprogramm „Internationale Kommunikation“ der Österreichischen Forschungs­gemeinschaft stellt eine österreichweit zugängliche Ergänzung zu den finanziellen Unterstützungs­möglichkeiten der Universitäten und projektmittelvergebenden Institutionen bei der Bereitstellung von Reisemitteln für Auslandsreisen und für die Einladung von Wissenschaftlern nach Österreich dar.

Gefördert werden sollen vor allem jüngere Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, deren bisherige Leistungen von hoher Qualität sind und die aus Formalgründen oder wegen Erschöpfung der Mittel bei anderen Stellen keine ausreichende Förderung erhalten können.

Bei der Beurteilung der Anträge wird den bisher erfolgten Publikationen der zu Fördernden in referierten internationalen Fachzeitschriften, der Einbindung in Projekte, dem Anteil am zu präsentierenden Beitrag sowie dem Bemühen um sparsame Verwendung von Förderungsmitteln besonderes Gewicht beigemessen.

Pro Person und Jahr kann nur eine substantielle Förderung durch die ÖFG gewährt werden.

Folgende Aktivitäten können im Rahmen des Programmes unterstützt werden:

  1. Die Präsentation von neuen Forschungsergebnissen auf internationalen Kongressen, Symposien oder Workshops im Ausland; ausgenommen sind Veranstaltungen mit überwiegendem Fortbildungscharakter wie z.B. Kurse, Summer Schools, etc.
  2. Die Durchführung kleinerer internationaler Symposien oder Workshops in Österreich; ausgenommen sind Veranstaltungen mit überwiegendem Fortbildungscharakter wie z.B. Summer Schools, Kurse etc.
  3. Kurzfristige Aufenthalte an ausländischen wissenschaftlichen Institutionen zur Erlernung bestimmter Methoden und Techniken bzw. zur wissenschaftlichen Arbeit mit anderweitig nicht verfügbaren Quellen, Geräten oder Materialien im Rahmen eines Forschungsprojektes; ausgenommen sind Projekte, die auf Grund ihrer Thematik nur im Ausland durchgeführt werden können.
  4. Die Einladung ausländischer Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen zu Diskussionen, Vorträgen und ähnlichen, dem wissenschaftlichen Diskurs dienenden Veranstaltungen, ausgenommen Lehrveranstaltungen. Über die Vergabe der Mittel entscheidet ein Ausschuss des Wissenschaftlichen Beirates der Österreichischen Forschungsgemeinschaft, der mindestens zweimal pro Semester zusammentritt.

Bedingungen der Einreichung und der Abwicklung eines Antrages:

  • Die Antragstellung kann grundsätzlich nur im vorhinein erfolgen, d.h. ein Ansuchen nach Punkt 1/3 muss vor Antritt der Reise bei uns einlangen; ein Ansuchen nach Punkt 2 muss vor Stattfinden der Veranstaltung entschieden werden. Einreichschluss ist jeweils zwei Wochen vor dem Entscheidungstermin.
  • Die Antragsunterlagen sind auf postalischem Wege einzureichen.
  • Das Ansuchen kann (teilweise oder zur Gänze) auch auf Englisch verfasst werden.
  • Jede(r) Antragstellende ist verpflichtet, zunächst die primär zuständigen Finanzierungsmöglichkeiten (Universität, Institut, Projektmittel etc.) zu nutzen und die Ergebnisse seiner diesbezüglichen Bemühungen im Finanzierungsplan anzuführen.

Jedem Antrag sind beizugeben:

  • eine Kostenaufstellung (in EUR) und ein Finanzierungsplan (s.o.);
  • ein tabellarisches wissenschaftliches Curriculum Vitae (mit Angabe von Geburtsjahr u. -ort);
  • eine nach Qualitätskriterien geordnete Publikationsliste der letzten fünf Jahre (Antragsteller/-innen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung zumindest eine Publikation in einer referierten internationalen Fachzeitschrift bzw. äquivalente Publikation vorweisen können)

Darüber hinaus sind dem Antrag beizugeben / ist zu berücksichtigen:

  1. ad 1.

    Diese Programmschiene richtet sich prioritär an Nachwuchswissenschaftler/-innen: daher dürfen Antragstellende zum Zeitpunkt der Einreichung das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten haben (exkl. drei Jahre Erziehungszeit pro Kind).

    Bei nichthabilitierten Antragstellenden ist eine Empfehlung durch eine(n) Habilitierte(n) erforderlich.
    Im Antragschreiben sind Angaben über die Art der Präsentation (Vortrag/Poster), den eigenen Anteil am Beitrag ((Erstautor(in)/Mitautor(in)) sowie den Rahmen der Forschungsarbeit (z.B. EU-, FWF-, OeNB-, BMWVK-Projekt) zu machen.

    Dem Antrag ist ein Nachweis der Annahme des zu präsentierenden Beitrages durch den Veranstalter sowie ein abstract des Beitrages beizugeben.

    In der Kostenaufstellung anzuführen sind ausschließlich Kongressgebühr, Reise- und Hotelkosten.

  2. ad 2.

    Anträge, die neben einer genauen Begründung mit Angaben über die Zielsetzung der Veranstaltung (einschließlich eines vorläufigen Programmes mit Themen und Referenten) insbesonders eine detaillierte Kostenaufstellung sowie einen Finanzierungsplan enthalten müssen, können von allen habilitierten Universitätslehrenden gestellt werden.

    Eine Unterstützung kann nur in Form einer Ausfallshaftung gewährt werden. Bei Inanspruchnahme der Förderung muss das Defizit der Veranstaltung durch eine vollständige Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben ausgewiesen werden. Die gewährten Mittel sind für Reise- und Aufenthaltskosten ausländischer Vortragender zu verwenden.

    Die Förderung ist an die Verpflichtung gebunden, die Unterstützung durch die Österreichische Forschungsgemeinschaft im Programm der Veranstaltung zu erwähnen und ein Belegexemplar an die Österreichische Forschungsgemeinschaft zu übersenden.

  3. ad 3.

    Diese Programmschiene richtet sich prioritär an Nachwuchswissenschaftler/-innen: daher dürfen Antragstellende zum Zeitpunkt der Einreichung das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten haben (exkl. drei Jahre Erziehungszeit pro Kind).

    Bei nichthabilitierten Antragstellern ist eine Empfehlung durch eine(n) Habilitierte(n) erforderlich.

    Die Anträge müssen im Umfang von maximal 1 Seite eine möglichst genaue Beschreibung des Themas enthalten, dessen Untersuchung gewünscht wird, oder der Methodik, deren Erlernung und anschließende Anwendung in Österreich beabsichtigt ist, eine Begründung für die Notwendigkeit des Auslandsaufenthaltes sowie eine Einverständniserklärung des Gastinstituts.

    In der Kostenaufstellung anzuführen und aus Mitteln des Förderungsprogrammes refundierbar sind ausschließlich Reise- und Hotelkosten.

    Die Dauer des Forschungsaufenthaltes sollte drei Monate nicht überschreiten.

  4. ad 4.

    Anträge mit genauer Begründung und Zielsetzung sowie einem wissenschaftlichen Curriculum Vitae mit Publikationsverzeichnis (nur Originalarbeiten der letzten 5 Jahre) des/der Eingeladenen können von allen habilitierten Universitätslehrenden gestellt werden.