Zweck
Das Stipendium dient der Finanzierung von herausragenden Studien, Forschungsarbeiten oder wissenschaftlichen Tätigkeiten an einer Hochschule oder an einem Forschungszentrum im Ausland.
Voraussetzungen
- Gefördert werden österreichische StaatsbürgerInnen, die ihren Wohnsitz in Kärnten haben oder mindestens 5 Jahre in Kärnten hatten oder die in einem besonders signifikanten Bezug zum Land Kärnten stehen
- Das Höchstalter beträgt zum Zeitpunkt des Einreichschlusses 30 Jahre
- Der angestrebte Auslandsaufenthalt muss mindestens 6 Monate betragen
- Studienrichtungen: Schwerpunkt MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik)
- Darüber hinaus werden auch exzellente Einreichungen aus anderen Studienbereichen in der Bewertung berücksichtigt, sofern sie Bedeutung für den (Wirtschafts-)Standort Kärnten haben
- Abschluss des Bakkalaureats (Universität, Fachhochschule)
- Überdurchschnittlicher Studienerfolg
- Befürwortung durch mindestens zwei Fach-ProfessorInnen
- Die Ergebnisse des Auslandsaufenthaltes sind von Bedeutung für die Kärntner Wirtschaft